„Wir arbeiten hart daran, den Flüchtlingszustrom in unser Land zu begrenzen und zu verringern“
(Thomas de Maizière, Innenminister, bei der Bundestagsdebatte über das sogenannte Asylpaket 2, am 19. Februar.)
In seiner Rede ging es nicht um die Ursachen und Hintergründe von Flucht, sondern einzig um: abschotten,abschrecken, abschieben. Zu dieser Haltung gehört auch dasKonzept der „sicheren Herkunftsstaaten“, wodurch Schutzsuchenden aus den entsprechenden Ländern pauschal unterstellt wird, keine Schutzgründe zu haben. Den Schutzsuchenden wird eine kaum zu bewältigende Beweislast aufgebürdet- nach dem Prinzip „im Zweifelsfalle gegen den Asylsuchenden“.
Wie kam es zu diesem Konzept?
Welches sind die Hintergründe für die Einstufung von verschiedenen Balkanländern und Maghreb-Staaten und welches sind die rechtlichen Folgen?
Informations- und Diskussionsveranstaltung mit Walter Schlecht, Aktion Bleiberecht Freiburg.
Do., 9. Juni 2016, 20 Uhr
Linkes Zentrum R12
Rammersweierstr. 12
Offenburg
VVN-BdA Ortenau